Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen AWEK Protech GmbH Online Shop

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend: „Lieferbedingungen“), welche Sie (nachfolgend: „Käufer“) durch Ihre Bestellung oder die Entgegennahme der Lieferung anerkennen, gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen gewerblichen Käufern und Unternehmen i.S.d. § 310 Abs.1 BGB und der Firma Awek Protech GmbH (nachfolgend „AWEK Protech“ genannt).

2. Kunden / Käufer

AWEK Protech verkauft nur an gewerbliche Kunden und Unternehmen, welche sich über die Webseite zuvor gegen Vorlage des Gewerbescheins oder einem vergleichbaren Nachweis über die Unternehmenseigenschaft registriert haben. Ohne eine Online-Registrierung ist der Verkauf nur gegen Nachweis eines Gewerbebetriebs möglich. Direkte Verkäufe an Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind ausdrücklich ausgeschlossen.

3. Vertragsschluss / Lieferung

3.1 Die Lieferung erfolgt gegen Rechnung, bei vereinbarter Vorkasse erst nach Eingang des fälligen Gesamtbetrages per Banküberweisung oder Lastschrift auf das Konto von AWEK Protech oder bei entsprechender Vereinbarung gegen Nachnahme.

3.2 Die Angebote von AWEK Protech sind freibleibend. Der Käufer gibt mit seiner Bestellung ein Angebot an AWEK Protech zum Abschluss eines Vertrages ab. Nach Eingang der Bestellung sendet AWEK Protech dem Käufer eine Empfangsbestätigung zu, die noch keine Annahme des Angebots darstellt, sondern lediglich der Information über den Bestelleingang dient. Ein Kaufvertrag zwischen dem Käufer und AWEK Protech kommt vielmehr erst zu Stande, wenn AWEK Protech diesen durch eine entsprechende Auftragsbestätigung ausdrücklich bestätigt.

3.3 Die von AWEK Protech z.B. auf der Webseite zu den einzelnen Artikeln gemachten Angaben - wie z.B. Beschreibungen oder Abbildungen - dienen nur der Bestimmung der Waren, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet sind.

3.4 Angaben über Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich, es sei denn, dass sie von AWEK Protech schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

3.5 Der Versand erfolgt, soweit keine Selbstabholung durch den Käufer am Artikelstandort ausdrücklich vereinbart wird, durch ein von AWEK Protech auszuwählendes Transportunternehmen an die vom Käufer bei der Bestellung angegebene Lieferanschrift. Wenn das Transportunternehmen den Käufer beim ersten Zustellversuch nicht antrifft, hinterlässt es eine Nachricht. Scheitert die Zustellung auch nach einem wiederholten Zustellungsversuch oder holt der Käufer die Ware nicht innerhalb von 7 Werktagen bei der Post- oder Abholstelle des Transportunternehmens ab oder verweigert der Käufer die Annahme der Ware, ist AWEK Protech zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3.6 AWEK Protech ist berechtigt, aus begründetem Anlass Teillieferungen vorzunehmen.

4. Gefahrübergang

4.1 Mit der Übergabe der Ware an die, den Transport durchführende, Person geht die Gefahr auf den Käufer über.

4.2 Transportversicherungen müssen vorab besonders vereinbart werden, die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.

5. Preise, Zahlungsbedingungen

5.1 Die Preise im Online-Shop der AWEK Protech gelten ab Firma AWEK Protech. Alle Preise verstehen sich in € (EUR)/Euro exklusive 19 % MwSt. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.

5.2 Die Zahlung ist bei vereinbarter Vorkasse sofort nach Bestätigung der Bestellung durch AWEK Protech fällig, ansonsten nach Zugang der Rechnung beim Kunden. Bei Nichteinhaltung des Zahlungsziels ist AWEK Protech berechtigt, Zinsen in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe zu verlangen, es sei denn AWEK Protech kann einen höheren Schaden nachweisen.

5.3 Für den Fall, dass der Käufer die Zahlung durch Lastschriftverfahren bewirken möchte, erklärt der Käufer mit seiner Bestellung: „Mit meinem Einverständnis zum Lastschriftverfahren ermächtige ich AWEK Protech, den Rechnungsbetrag meines Einkaufes von einem von mir angegebenen Konto einzuziehen. Gleichwohl weise ich hiermit mein bezogenes Kreditinstitut unwiderruflich an, bei Nichteinlösung der Lastschrift oder bei Widerspruch AWEK Protech auf Anforderung meinen Namen und meine Anschrift mitzuteilen, damit Ansprüche gegen mich geltend gemacht werden können“.

5.4 Im Falle der Rücklastschrift ist der Käufer verpflichtet, dieses AWEK Protech unverzüglich mitzuteilen und binnen fünf Tagen nach der Rückgabe der Lastschrift den geschuldeten Betrag an AWEK Protech zu überweisen. Für Lastschriften, die aus vom Käufer zu vertretenen Gründen zurückgereicht werden, hat der Käufer AWEK Protech die entstandenen Kosten zu erstatten. AWEK Protech ist berechtigt, hierfür einen Kostenbeitrag in Höhe von EUR 10,00 zu verlangen, es sei denn, der Käufer kann einen geringeren Schaden nachweisen. Bei Angabe der falschen Anschrift (Meldeadresse), Kontonummer oder sonstigen irreführenden Angaben, behält sich AWEK Protech rechtliche Schritte, bis hin zur Übergabe der Angelegenheit an die zuständige Staatsanwaltschaft, vor.

5.5 Die Höhe der Versandkosten ist abhängig von der Beschaffenheit des jeweiligen Kaufgegenstandes, weshalb die Kosten individuell mit dem jeweiligen Preis der Ware auf der Webseite angegeben werden.

6. Aufrechnung- und Zurückbehaltungsrecht

Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zurückbehaltungsrechte können nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.

7. Gewährleistung gegenüber Unternehmen

7.1 Gewährleistungsansprüche des Käufers setzen voraus, dass der Käufer die Ware nach Übergabe entsprechend § 377 HGB unverzüglich überprüft und AWEK Protech Mängel unverzüglich nach Übergabe schriftlich mitteilt. Bei der Lieferung verborgene Mängel müssen vom Käufer unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich mitgeteilt werden.

7.2 Stehen dem Käufer Ansprüche wegen eines Mangels zu, ist AWEK Protech nach eigener Wahl zur für den Käufer kostenlosen Beseitigung des Mangels oder ersatzweiser Lieferung mangelfreier Ware berechtigt. Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege,- Arbeits-, und Materialkosten, trägt AWEK Protech.

7.3 Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.

8. Haftung

8.1 AWEK Protech haftet unbeschränkt für durch AWEK Protech, ihre Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

8.2 Für sonstige Schäden haftet AWEK Protech nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflicht) und sofern die Schäden aufgrund der vertraglichen Verwendung der Leistungen typisch und vorhersehbar sind. Eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Eine über das Vorstehende hinausgehende Haftung von AWEK Protech ist ausgeschlossen.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1 AWEK protech behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist AWEK Protech berechtigt, die Waren zurückzuholen. AWEK Protech ist nach Rücknahme der Ware zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

9.2 Der Käufer ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

9.3 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer dies AWEK Protech unverzüglich schriftlich mitzuteilen, damit AWEK Protech gemäß § 771 ZPO Klage erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, AWEK Protech die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den AWEK Protech entstandenen Ausfall.

9.4 Der Käufer ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt an AWEK Protech jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MWSt) der Forderung von AWEK Protech ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von AWEK Protech, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. AWEK Protech verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so kann AWEK Protech verlangen, dass der Käufer ihr die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

9.5 Die Verarbeitung oder Umbildung der Waren durch den Käufer wird stets für AWEK Protech vorgenommen. Wird die Ware mit anderen, AWEK Protech nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt AWEK Protech das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware (Fakturaendbetrag, einschließlich MWSt) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Ware.

9.6 Wird die Ware mit anderen, AWEK Protech nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt AWEK Protech das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware (Fakturaendbetrag, einschließlich MWSt) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Käufer AWEK Protech anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Käufer verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für AWEK Protech.

9.7 Der Käufer tritt an AWEK Protech auch die Forderungen zur Sicherung der Forderungen von AWEK Protech gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Ware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.

9.8 AWEK Protech verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten von AWEK Protech die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt AWEK Protech.

10. Selbstbelieferungsvorbehalt

Falls Dritte, von denen AWEK Protech Waren bezieht bzw. geliefert bekommt, ihren vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere Lieferverpflichtungen, gegenüber AWEK Protech nicht nachkommen, zwischen den Parteien ein Vertragsverhältnis gem. Ziffer 3 dieser Lieferbedingungen geschlossen wurde und AWEK Protech den Käufer nicht mit der bestellten Ware beliefert, ist AWEK Protech gegenüber dem Käufer zum Rücktritt berechtigt (Selbstbelieferungsvorbehalt). AWEK Protech wird den Käufer in diesem Fall unverzüglich darüber informieren, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht, und etwaige gezahlte Kaufpreise unverzüglich erstatten.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Allgemeine Geschäfts- oder Vertragsbedingungen des Käufers werden selbst dann nicht Bestandteil und Inhalt des Vertrages, wenn der Käufer sie regelmäßig auch für Bestellungen oder Auftragserteilungen verwendet. Mit Unterzeichnung der Vertragsurkunde verzichtet der Käufer ausdrücklich gegenüber AWEK Protech auf eine Geltung seiner Geschäftsbedingungen; AWEK Protech nimmt diesen Verzicht an.

11.2 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages gültig. Die Vertragspartner vereinbaren, die ungültige Bestimmung durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen, welche wirtschaftlich der Zielsetzung der Vertragspartner am besten entspricht. Das gleiche gilt im Falle einer Lücke des Vertrages.

11.3 Für sämtliche im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages entstehenden Streitigkeiten ist, soweit der Käufer Kaufmann ist, ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von AWEK Protech. Der Sitz von AWEK Protech ist auch im nichtkaufmännischen Verkehr Gerichtsstand, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt. Dies gilt auch für den Fall, dass der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Käufers im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

11.4 Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.